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Peter Raske

Pressemitteilung

Peter Raske (MdL): CDU hat kein Interesse an Schulen und Handwerk

CDU torpediert Schulsanierungsprogramm mit allen Mitteln 

Papenburg, 16.01.2003: Peter Raske (MdL) zeigte sich überrascht, dass ausgerechnet der CDU-Bildungsexperte Bernd Busemann die Schulsanierung ablehnt. „Er  muss sich fragen lassen, ob er die Sanierung von Schulgebäuden nicht mit unterstützen will,“ so Raske. Der CDU scheine nicht viel an Schülern und den örtlichen Handwerksbetrieben zu liegen, wenn sie andauernd versuche, eines der größten Investitionsprogramme Niedersachsens zu torpedieren.

Zwar habe die CDU recht, wenn sie behauptet, dem Schulsanierungsprogramm der Landesregierung fehle zur Zeit die rechtliche Grundlage. Raske: „Dem Schulsanierungsprogramm muss die rechtliche Grundlage fehlen, da diese erst mit dem Nachtragshaushalt für 2003 nach den Wahlen geschaffen wird.“ Die zukünftige SPD-Regierung werde die rechtliche Grundlage schaffen. Auch der Wähler habe es in der Hand, dies Programm Wirklichkeit werden zu lassen.

Mit dem Schulsanierungsprogramm, das je zur Hälfte Land und Kommunen tragen sollen, werden notwendige Schulsanierungsmaßnahmen vorgezogen. Das Schulbausanierungsprogramm verfolgt die Ziele der Verbesserung des baulichen Zustands der Schulgebäude und der Beschäftigungsimpulse für das regionale Baugewerbe und Handwerk. Das Finanzvolumen beträgt 500 Millionen Euro, d.h. 100 Millionen Euro jährlich. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre (von 2003 bis 2007).

250 Millionen Euro stellt das Land, 250 Millionen Euro die Kommunen. Die 50 Millionen Euro Landesmittel pro Jahr werden durch Umwidmung konsumtiver Ausgaben in Investitionsmittel und durch frei werdende Mittel aufgebracht, die bisher für den Aufbau eines Netzes für Ganztagsschulen vorgesehen waren und jetzt durch Bundesmittel ersetzt werden können. Die Kommunen können ihren Anteil zur Schulsanierung aus den in den Haushalten vorgesehenen Mitteln einsetzen oder ihre Haushalte entsprechend ausweiten. Sie können mit den Sanierungsmaßnahmen am 1.1.2003 beginnen. Da es sich um rentierliche Investitionen handelt, werden sie die Genehmigung der Kommunalaufsicht erhalten. Der entsprechende Nachtragshaushalt wird im Frühjahr in den Landtag eingebracht.

Die Mittelverteilung erfolgt über den kommunalen Finanzausgleich mit einer Quotierung nach Schüler-Kopf-Zahl (allgemein bildende Schulen), also etwa 50 Euro pro Schüler. Die Mittel werden zweckgebunden zur Sanierung von bestehenden Schulgebäuden eingesetzt.