Hauptseite
Peter Raske

PRESSEMELDUNG

Behinderte bekommen mehr Rechte und Hilfen!

Papenburg, 30.10.2000: Mit dem Sozialgesetzbuch IX, das jetzt als Referentenentwurf vorgelegt wurde, werden sich für Menschen mit Behinderungen die Beteiligungsmöglichkeiten und die Beteiligungsrechte für eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft entscheidend verbessern, erklärte Peter Raske für den Kreisvorstand der SPD.

 

Es werden gemeinsamen Servicestellen eingerichtet, die eine umfassende und zügige Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und solchen, die hiervon bedroht sind, leisten sollen. „In Zukunft wird Schluss gemacht mit ungeklärten Zuständigkeitsfragen,“ so Peter Raske, stellvertretender Vorsitzender der Kreis-SPD. Betroffene brauchen nicht mehr monatelang auf die Bearbeitung ihres Antrages warten und während dieser Zeit sich durch alle Instanzen kämpfen müssen.

Ebenfalls verbessert werden die Möglichkeiten zur Durchführung von Maßnahmen in ambulanter Form. Das geschieht beispielsweise durch die Einführung von persönlichen Budgets und die Verankerung des Rechtsanspruchs auf Arbeitsassistenz. Außerdem werden die Möglichkeiten für eine stufenweise Wiedereingliederung  erweitert.

Alle Leistungen, Dienste und Einrichtungen sollen eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Gestaltung des Lebens Behinderter ermöglichen. Das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen wird gestärkt. Das heißt unter anderem auch, dass gehörlose und ertaubte Menschen  in und mit ihrer Sprache, der Deutschen Gebärdensprache, kommunizieren können.

Den besonderen Bedürfnisse behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder wird zukünftig mehr Rechnung getragen.

„Endlich ist Schluss mit der Ungerechtigkeit, dass gleiche Sachverhalte ungleich behandelt werden,“ so Peter Raske. Die Sozialhilfe und die Jugendhilfe werden erstmals in den Kreis der Rehabilitationsträger einbezogen. Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einschließlich der Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und vergleichbarer sonstiger Beschäftigungsstätten entfällt künftig die Prüfung der Bedürftigkeit.