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Peter Raske

PRESSEMITTEILUNG

SPD fordert Umsetzung des Jugendschutz beim Gaststättengesetz.

Papenburg, 30.01.2006: Mit Beginn der Karnevalssaison und wegen vieler Vereinsfeste jetzt diskutierte die Fraktion von SPD und GRÜNEN, wie Jugendliche vor den Gefahren des Alkoholkonsums geschützt werden können. Dabei sollte als ein Schritt die Kontrolle der Anwendung des Gaststättengesetzes beim Ausschank von Getränken stehen. Wegen der drohenden Gefahren durch Alkoholmissbrauch und der häufig durch Alkoholeinfluss verursachten Verkehrsunfälle nach einem Disko- oder Gaststättenbesuch durch Jugendliche sei das Unterlaufen des Gaststättengesetzes unverantwortlich. Deshalb fordert die SPD, Jugendschutz müsse ernst genommen werden.

Jugendlichen stehe in der Regel nicht viel Geld zur Verfügung. So wählen sie meist das von der Menge her billigste Getränk und damit allzu oft Alkohol. Nach § 6 des Gaststättengesetzes liegt ein Verstoß dann vor, wenn alkoholische Getränke letztendlich von der Menge her billiger angeboten werden als ein alkoholfreies Getränk, also wenn zum Beispiel 0,2l Cola für 2,50 Mark aber 0,3l Bier für drei Mark ausgeschenkt wird. Es sei Zeit, dass etwas dagegen geschieht. „Der Jugendschutz wird unterhöhlt, wenn der Wille des Gesetzgebers von den Gaststätten nicht umgesetzt wird,“ so Peter Raske. 

Es sei bedauerlich, dass Gaststätteninhaber durch eine entsprechende Preis- und Mengengestaltung das Ziel des Gesetzes aushöhlen. Oft dürfte ihnen der Verstoß gegen das Gaststättengesetz auch gar nicht bewusst sein, da Kontrollen kaum stattfinden. Deshalb fordert die SPD mehr Kontrollen.

Offensichtlich müsse der Wille des Gesetzgebers in dieser Frage verdeutlicht werden. Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, dass die Umrechnung der Preise auf eine einheitliche Menge gemäß § 6 des Gaststättengesetzes über den Ausschank alkoholfreier Getränke erfolgt und bei Nichtbeachtung entsprechende Bußgelder verhängt werden.