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Peter Raske

Pressemeldung

SPD wünscht öffentliches Auslaufgelände für Hunde

Papenburg, 11.04.2006: Die SPD in Papenburg weist darauf hin, dass ab dem 1. April Hunde im Wald und in der freien Landschaft für dreieinhalb Monate nicht frei herumlaufen dürfen. Auch in den städtischen Parkanlagen müssen die Hunde angeleint werden.

Gemäß § 33 des Nieders. Gesetzes über den Wald- und die Landschaftsordnung (NWaldLG) müssen Hunde vom 1. April bis zum 15. Juli an der Leine geführt werden. Ziel dieser Regelung ist der Schutz der Nachkommen von frei lebenden Tierarten während der Brut- und Setzzeit. Ganzjährig ist jede Person verpflichtet dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde nicht streunen oder wildern. 

  Dies sorge bei vielen Hundebesitzern für Unmut, meinen Ratsmitglieder der SPD in Papenburg. Schließlich lasse sich das natürliche Auslaufbedürfnis von Hunden nicht durch angeleintes Spazierengehen befriedigen. Außerdem wünschen viele Hundebesitzer, dass ihre Hunde mit anderen herumtollen können. Dafür möchten sie aber nicht in einen Verein eintreten. Nach Meinung der SPD sollte die Stadt ein öffentliches Gelände ausweisen, auf dem die Hundebesitzer ungestört ihre Hunde herumlaufen lassen können, ohne, dass sich andere Bürger belästigt fühlen und ohne dass die Hunde Schaden anrichten können.

Genauso wie für die Tiere des Waldes eine Schutz gewährt wird durch die Öffentliche Hand, sollten auch die Hunde ihr Recht auf artgerechten Auslauf erhalten. Für die Hundesteuer erhalten die Hundebesitzer sonst keinen Gegenwert. Deshalb sei es nur Recht, wenn von der Hundesteuer solch ein öffentliches Auslaufgelände für Hunde von der Stadt eingerichtet werde, meint SPD-Ratsherr Peter Raske.

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