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Peter Raske

Pressemeldung

SPD gegen Bevorzugung von CDU-Ratsmitglied bei Entscheidung im Stadtrat

Papenburg, 07.08.2003: Auf Unverständnis stoßen bei der SPD-Fraktion die Begleitumstände beim Verkauf einer Gewerbefläche im Gebiet an der Rheder Straße an die Firma eines CDU-Ratsherren. Nach Auffassung der SPD wurde bei der Festlegung des Kaufpreises mit zweierlei Maß gemessen. Außerdem schade die geplante Nutzung der weiteren Entwicklung des Gewerbegebietes.

Die Firma Abeln kaufte im Gewerbegebiet an der Rheder Straße ein benachbartes Grundstück, um dort eine mobile Brechanlage für Bauschutt zu installieren. Es soll dort auch eine Halle mit einer Sortieranlage für Wert- und Reststoffe errichtet werden.

Nach einem Besuch im Gewerbegebiet stellt sich für die SPD-Fraktion in diesem Zusammenhang vor allem die Frage nach der offensichtlichen Vergünstigung beim Kaufpreis des Grundstückes. Als wesentlichen Grund einer Preisminderung beim Verkauf des Grundstücks werden die schwierigen Bodenverhältnisse angeführt.

Gespräche mit anderen Betriebinhabern haben jedoch deutlich gemacht,  dass alle bisherigen Anwohner in diesem Gewerbegebiet die gleichen schwierigen Bodenverhältnissen vorfanden. Sie mussten die Gebäude mit einer Pfahlgründung von 2,40 m sichern und bekamen keine Vergünstigung beim Kaufpreis. Hier werde somit nach Auffassung der SPD mit zweierlei Maß gemessen.

Man werde deshalb die genauen Umstände dieses Verkaufes nochmals überprüfen. „Die CDU–Fraktion tue gut daran,  Entscheidungen wie diese an Sachargumenten zu orientieren und nicht ständig die eigene Klientel zu bevorteilen. Ratspolitik  dürfe nicht zur persönlichen Vorteilserlangung missbraucht  werden,“ so der Fraktionsvorsitzende Hartmut Bugiel  

Die SPD-Fraktion hält im übrigen eine Sortieranlage für Wert- und Reststoffe in diesem Bereich grundsätzlich für nicht passend. Der Krach und die Schadstoffemissionen vertragen sich nach ihrer Auffassung nicht mit den Einzelhandelsgeschäften, so dass auch Arbeitsplätze gefährdet sein könnten. Deshalb hat sie sich auch gegen den Verkauf ausgesprochen.

In der Vergangenheit hat sich der Ratsherr, der jetzt diese Nutzung plant, häufig gegen Ansiedlungen von Firmen wie z.B. eines KFZ-Betriebes in diesem Gebiet gewandt, weil sie wegen möglicher Emissionen in das Gewerbegebiet nicht passen würden. Wenn jetzt dieser Ratsherr zu verstehen gibt, dass er ohne die Ankaufmöglichkeit nach Dörpen abwandern werde, so diskreditiert dies seine Argumentation.