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Peter Raske

Pressemitteilung

SPD-Emsland sieht Reformbedarf bei der Pflege

Meppen, 07.05.2007: Die SPD im Emsland ließ sich auf einer öffentlichen Veranstaltung vom Bezirksvorsitzenden der Arbeiterwohlfahrt, Dr. Harald Groth, darüber unterrichten, welche Herausforderungen sich an Inhalt, Umfang und Qualitätssicherung der Pflegeversicherung stellen. Eine Reform der Pflegeversicherung sei dringend erforderlich, so Harald Groth: „Das Pflegerisiko darf kein individuelles Risiko sein, sondern muss solidarisch abgesichert werden.

Nach dem Einstieg in die Pflegeversicherung 1995 sei jetzt eine Nachsteuerung dringend notwendig. So sei eine Dynamisierung der Pauschalen und eine individuelle Festlegung der Pflegebedürftigkeit als verbindliche Grundlage der Kostenerstattung erforderlich.


Foto: Dr. Harald Groth, Bezirksvorsitzender der AWO-Weser-Ems bei seinem Vortrag in Meppen.
Von links nach rechts: Peter Raske, stellvertrentder SPD-Kreisvorsitzender, Dr. Harald Groth, Bezirksvorsitzender der AWO-Weser-Ems, Karin Stief-Kreihe, SPD- Kreisvorsitzende.

 

Aus der Pflegekasse dürfe nicht länger die Krankenpflege im stationären Bereich finanziert werden. 35 – 50 Prozent des Arbeitsumfanges in Altenheimen seien Krankpflegeleistungen, die aber nicht von der Krankenkasse sondern von der Pflegekasse mit den Kosten für die Heimunterbringung bezahlt werden. Die Krankenpflege in Heimen sei nach den Worten von Dr. Harald Groth „staatlich verordnete Schwarzarbeit“.
Er fordert eine Abkoppelung der Pflege von den Marktgesetzen. Bei den Pflegesatzverhandlungen dürften nicht die Regeln der betrieblichen Produktion angewandt werden. Außerdem sei es nicht weiter hinnehmbar, dass das Personal für die Pflege immer geringer entlohnt werde und es zu einer Abkoppelung von Tarifverträgen komme. Schließlich seien von den Kosten der Unterbringung in Heimen über 75% Personalkosten. Weiterhin wies Dr. Harald Groth auf das Problem des Ausbildungsmangels in der Altenpflege hin.
Dr. Harald Groth sprach sich für ein stärkeres Steuerungsrecht der Kommunen aus, damit nicht wieder die Kommunen immer stärker mit der Sozialhilfe zur Kasse gebeten werden, die Restkosten der Heimunterbringung zu finanzieren.. Dieses Steurungsrecht wurde ihnen durch die Rechtssprechung genommen. Durch die Niederlassungsfreiheit des Kaptitals bei der Errichtung von Pflegeeinrichtungen haben die Kommunen keine Möglichkeiten die Kosten von Zuwanderungen aus anderen Kreisen und Städten und damit den Anstieg der ergänzenden Sozialhilfe zusteuern. Sie müssen auf der anderen Seite die Investitionskosten, die in den stationären Pflegekosten enthalten sind, mitfinanzieren.
Karin Stief-Kreihe bedankte sich zum Abschluss einer lebhaften Diskussion bei Dr. Harald Groth und forderte für die anstehende Pflegereform die Solidarität und den Gesellschaftlichen Konsens über Parteien und Interessen hinweg ein, der von einem ganzheitlichen Pflegebegriff ausgehe und die Pflegevermeidung in den Vordergrund stelle. Es müssten zukünftig stärker die Prinzipien „Ambulant vor Stationär“ und „Reha vor Pflege“ gesichert werden.