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Peter Raske

Pressemitteilung


SPD-Emsland erinnert an Unterstützung von Kindern mit SGB II-Bezug bei Schulmaterialien

Meppen, 05.082008: Für Kinder in Arbeitslosengeld II - Bedarfsgemeinschaften stehen im SGB II nach wie vor keine ausreichenden finanziellen Mittel für den Schulbedarf zur Verfügung. Für diese Kinder ist der geringe Regelsatz äußerst prekär, da er nicht nur viel zu niedrig angesetzt ist, sondern auch noch den für die Zukunft der Kinder enorm wichtigen Posten Bildung einfach ausklammert. 
Für die SPD-Fraktion im Emsland darf das Einkommen der Eltern keinen Einfluss auf die Bildungschancen der Kinder haben. Deshalb hat sie im vergangenen Jahr, daran mitgewirkt, dass vom Landkreis Schulmaterialien für sozial schwache Familien vom Landkreis bereitgestellt werden. Die SPD im Emsland weist darauf hin, dass der Landkreis Emsland bereit ist, diesem Personenkreis aus Haushaltsmitteln bei besonderem Bedarf einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50,00 € für Schul- und Lernmaterial (Schulbücher, Übungs- und sonstige Hefte, Stifte, Ordner etc.) als freiwillige Leistung zu zahlen. Anspruchsberechtigt sollen ALG-II Empfänger bzw. deren Kinder mit Wohnsitz im Landkreis Emsland sein, die vor dem Eintritt in das erste, fünfte oder elfte Schuljahr stehen, da erfahrungsgemäß in diesen Schuljahren ein erhöhter finanzieller Bedarf für Schul- und Lernmaterial besteht. Antragsteller für das elfte Schuljahr können die Beihilfe jedoch nur in Anspruch nehmen, wenn sie nicht bereits eine Ausbildungsvergütung, BAföG oder vergleichbare Leistungen beziehen.
Zur Umsetzung ist vorgesehen, die Leistung auf Antrag unter Vorlage entsprechender Quittungen durch die Städte und Samtgemeinden zu bewilligen und auszuzahlen. Hierfür spricht die örtliche Nähe zu den Leistungsempfängern; weiterhin kann die Anspruchberechtigung aufgrund der vorhandenen Informationen durch die Kommunen problemlos und unbürokratisch geprüft werden. Die gezahlten Leistungen sollen zeitnah mit dem Landkreis Emsland abgerechnet werden.
Gleichzeitig bekräftigt die SPD-Fraktion ihre Forderung nach Wiedereinführung der landesweiten Lernmittelfreiheit. Die Lernmittelfreiheit wurde in Niedersachsen zum Ende des Schuljahres 2003/2004 abgeschafft. Eltern können seitdem den Großteil der Schulbücher über die Schulen gegen eine pauschale Gebühr ausleihen, oder sie müssen die Bücher aus eigener Tasche bezahlen. Arbeitslose und Sozialhilfeberechtigte sind von der Ausleihgebühr befreit. Aber für Arbeitshefte, Schreibhefte, Stifte, Blöcke, Malutensilien, Kopiergeld, Sportsachen, einfache Ausflüge und Wandertage, Theaterbesuche u.ä., Klassenkasse usw. erhalten die betroffenen Familien im Monat O Cent. Je nach Schulstufe können so Kosten zwischen 100 und 300 € pro Kind und Schuljahr entstehen